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Mietgesetz mildert Corona-Folgen

Von | Aktuelles Mietrecht

Wer wegen der Corona-Pandemie die Miete nicht zahlen kann, muss keine Kündigung fürchten. Im Schnelldurchlauf ist am 27. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht in Kraft getreten.

Mieter*innen, die in dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 die Miete trotz Fälligkeit nicht leisten, werden vor Kündigung geschützt, sofern dies auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Diesen Umstand haben Mieter*innen glaubhaft zu machen.

MhM Update in Sachen Corona

Von | Aktuelles

Liebe Mitglieder, liebe Mieter*innen,

wir möchten dazu beitragen, dass sich das Corona-Virus weniger schnell ausbreitet und wir möchten Menschen vor Ansteckung schützen, für die das Virus aufgrund einer Vorerkrankung oder ähnlichem eine besondere Gesundheitsgefahr darstellt.

Vorstand und Geschäftsführung haben entschieden, alle Beratungsstellen für den Publikumsverkehr vorübergehend zu schließen. Das  Angebot für die telefonische Rechtsberatung wird ausgeweitet. Sie erreichen das MhM-Team auch online. Nutzen Sie bitte unser Online-Formular.