Der Bund muss Mieten deckeln!
Der Berliner Mietendeckel ist nichtig – das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden (Beschluss vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20). An der Notwendigkeit, Mieter*innen vor zu hohen Mieten und Verdrängung zu schützen, ändert das nichts. Es macht deutlich, dass die Bundesregierung handeln muss.