Der Hamburger Senat setzt in seiner Wohnungspolitik hauptsächlich auf Wohnungsneubau und auf das dafür geschaffene Bündnis für das Wohnen. Dabei wird eine wichtige Möglichkeit außer Acht gelassen: Durch Änderungen der Bundesgesetze, den Anstieg der Mieten zu begrenzen.
Bausenatorin Dr. Stapelfeldt, MhM-Geschäftsführerin Sonnemann, Prof. Dr. Oßenbrügge und Bauunternehmer Dipl.-Ing. Wulff diskutierten am 10. November 2016 vor Publikum in der Patriotischen Gesellschaft zum Thema »Bezahlbarer Wohnraum in Hamburg- Brauchen wir einen Richtungswechsel?«.
Die Mietpreisbremse gilt in Hamburg für Mietverträge, die nach dem 1.7.2015 neu abgeschlossen wurden und ist befristet bis 30.6.2020. Aber sie erweist sich als Flopp. Der Mietanstieg wurde nicht gebremst, es gibt kaum Klagen. Trotz Verbraucherunfreundlichkeit des Gesetzes konnte MhM erste Erfolge für Mieter erreichen.