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CORONA - Infos für Mieter*innen: Ansteckungsgefahr vermeiden

Von | Aktuelles Mietrecht

Muss ich Handwerker in die Wohnung lassen?

Reparaturmaßnahmen müssen Mieter*innen in ihrer Wohnung zur Zeit nur dulden, wenn diese dringend notwendig sind. Das gilt zum Beispiel bei einem größeren Wasserschaden oder akutem Rattenbefall. Alle Maßnahmen, die ohne oder unerhebliche Verschlimmerungen des Mangels aufschiebbar sind , können Mieter *innen unter Hinweis auf Corona ablehnen.