Zahlungsschwierigkeiten in der Corona-Krise
von Jan Michelson | Aktuelles Politik
Was tun, wenn das Einkommen wegbricht?
Seit Wochenbeginn erreichen uns viele Anfragen von Mitgliedern, die Angst vor dem Verlust ihrer Wohnung haben. Die Corona-Krise sorgt dafür, dass Menschen ihre Arbeitsplätze verlieren, Löhne nicht mehr gezahlt werden können oder die Einnahmen aus einer Selbstständigkeit mangels Aufträgen wegbrechen. Die Stadt Hamburg hat dieses Problem bereits erkannt und erste Schritte angekündigt:
Gewerbliche Mieter*innen städtischer Immobilien, die von den aktuellen Corona-Allgemeinverfügungen belastet werden, können ihre Miete auf Antrag bei ihrer jeweiligen Vermieter*in vorerst bist zu drei Monate zinslos gestundet bekommen. Hierzu sollen sie Kontakt mit der Finanzbehörde aufnehmen.
Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin Stapelfeldt hat zudem erklärt, auch Wohnraum-Mieter*innen nicht im Stich zu lassen. So wird die städtische Wohnungsbaugesesellschaft SAGA zunächst bis Ende April 2020 in Not geratene Mieter*innen unterstützen. Fristlose Kündigungen und Zwangsräumungen von Wohnungsmieter*innen sollen vermieden werden. Hierfür sollen Stundungsvereinbarungen verlängert und Mieterhöhungen vorerst ausgesetzt werden. In enger Abstimmung mit den betroffenen Mieter*innen sowie den zuständigen Fachämtern sollen möglichst schnell gemeinsame Lösungen zur Absicherung gefährdeter Mietverhältnisse erreicht werden. (Quelle: Presseerklärung des Senats vom 18. März 2020).
MhM fordert solche Hilfen auch von nicht-städtischen Vermieter*innen. Vermieter*innen haben zur Zeit keine Einbußen, außer Mieter*innen geraten in Zahlungsnöte. Deshalb sollte die Stadt alle Vermieter*innen, z.B. im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen, zu einem Verzicht auf Kündigungen auffordern, sollten durch die Folgen der Corona-Krise Mietrückstände entstehen. Es darf keine fristlosen Kündigung wegen eines unverschuldeten Einkommensverlustes und damit unverschuldeten Zahlungsverzugs geben!
Auch die Vonovia, Deutschlands größte Vermieterin, sichert ihren Mieter*innen „pragmatische Lösungen“ zu. Wenn Vonovia-Mieter*innen andere Erfahrungen machen, sollten sie sich bei uns melden. Die Thematik ist auch in der Bundespolitik angekommen. Der Bund sollte schnellstmöglich Fonds auflegen, um Mietausfälle abzufedern. Denn die vertragliche Pflicht zur Zahlung der Miete läuft gnadenlos weiter, weil die Leistung, also das Bewohnen der Wohnung, weiterhin in Anspruch genommen werden muss.
Wichtig:
Wenn Sie Sorge haben, die Miete für Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume nicht mehr zahlen zu können, dann sollten Sie schnell an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter herantreten und um einen Zahlungsaufschub bitten. Hierzu können Sie sich natürlich zuvor auch telefonisch oder per Mail an uns wenden. Gern unterstützen wir Sie dabei, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Versuchen Sie zusätzlich, staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Hier bleibt es abzuwarten, wie die Lage sich hinsichtlich Wohngeld oder aufstockender Grundsicherung in Zeiten geschlossener Behörden entwickelt. Sollte ein Zahlungsrückstand entstehen, kommt es für Mieter*innen darauf an nachzuweisen, dass sie alles getan haben, um diesen zu vermeiden. Denn dann darf in diesen Zeiten - trotz des zivilrechtlichen Grundsatzes "Geld hat man zu haben" - bezweifelt werden, ob der/die Mieter*in den Zahlungsverzug wirklich verschuldet hat. Eine Zahlungsverzugskündigung setzt ein solches Verschulden voraus.
Bleiben Sie gesund!
Ihr MhM-Team
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