Sammelklage gegen Fernwärmepreise
von Kolja Rosemann | Aktuelles
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagt gegen die Fernwärme-Preiserhöhungen der Energieversorger E.ON und Hansewerk Natur. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt auch MhM, sich der Sammelklage anzuschließen. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich in ein Klageregister eintragen lassen und sollten gleichzeitig noch einen Widerspruch gegen die gestiegenen Energiekosten erheben.
Einen Widerspruchsentwurf stellt die Verbraucherzentrale unter
zur Verfügung. Außerdem kann ein Entwurf bei MhM unter Tel. 431 39 40 oder unter info@mhmhamburg.de angefragt werden.
Mieter helfen Mietern unterstützt die Bestrebungen der Verbraucherzentrale Hamburg, die hohen Energiekosten zu überprüfen. Die Energiekonzerne haben in den letzten Jahren von den gestiegenen Preisen profitiert und hohe Gewinne eingefahren. Neben der Betriebs- und Heizkostenberatung bei MhM sind die Energieberatung der Verbraucherzentrale sowie die Sammelklage hervorragende Schritte, um die Heizkosten auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Wichtiger Hinweis: Die Teilnahmemöglichkeit ist auf Mieterinnen und Mieter beschränkt, die einen direkten Versorgungsvertrag mit E.ON oder Hansewerk Natur vereinbart haben. Mieterinnen und Mieter, bei denen der Vermieter den Vertrag mit E.ON oder Hansewerk Natur abgeschlossen hat und dann die Heizkosten im Rahmen einer jährlichen Heizkostenabrechnung abrechnet, können sich der Sammelklage nicht anschließen.
Kommentare
Kommentar von Christopher Pape |
Besteht für Mieter, die über ihren Vermieter indirekt Kunde sind und somit sich selbst der Klage nicht anschließen können, ein Anspruch gegen ihren Vermieter, sich der Klage anzuschließen und die Rechte der Mieter zu wahren? Bitte gehen Sie darauf auch ein in obiger Meldung.
Antwort von Rebekka Auf'm Kampe
Lieber Herr Pape, vielen Dank für ihre Nachfrage. Die Antwort lautet nein - leider gibt es in dieser Konstellation keine Möglichkeit für betroffene Mieter:innen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Direktkunden von EON oder Hansewerk und man kann den eigenen Vermieter auch nicht zwingen, sich der Sammelklage anzuschließen. Wir haben das in unserem Artikel jetzt noch einmal ganz deutlich gemacht. Herzliche Grüße, Rebekka Auf'm Kampe von MhM
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