Neues Mietrecht 2019
von Sylvia Sonnemann | Politik
Mietpreisbremse nachgebessert und Mieterhöhung nach Modernisierung begrenzt – das sind die zwei gute Nachrichten für Mieter*innen im Jahr 2019.
Vermieter, die ihre Wohnungen teurer als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete anbieten wollen, müssen bei Mietbeginn Auskunft darüber geben, warum sie meinen, diese Grenze der Mietpreisbremse überschreiten zu dürfen. Ist es die hohe Vormiete, eine vorangegangene Modernisierung oder weil die Wohnung eine Neubauwohnung ist? Der genaue Grund muss benannt werden. Die vielen Ausnahmen wurden damit zwar nicht beschnitten, aber bei Anmietung können Mieter*innen jetzt besser beurteilen, ob die Miete zu hoch ist. Einen Wermutstropfen gibt es: Die flottgemachte Mietpreisbremse gilt in Hamburg nur noch bis Juni 2020, wenn die Politik nicht noch nachbessert.
Die Erhöhung nach Modernisierung wird auf 3 € in 6 Jahren begrenzt. Bei günstigerer Ausgangsmiete (weniger als 7 € netto kalt) ist die Grenze sogar auf 2 € festgelegt. Dafür können Vermieter jetzt Modernisierungen, die maximal 10.000 € kosten, einfacher durchsetzen. Hier gibt es keinen Härteeinwand mehr und der Vermieter kann ersparte Instandsetzungen pauschal mit 30 % ansetzen, auch wenn die Kosten eigentlich höher lägen. Da es bislang keine Obergrenze für Modernisierungsmieterhöhungen gab, ist die Kappung eine deutliche Verbesserung. Das Rausmodernisieren unliebsamer Mieter*innen ist nicht mehr so einfach möglich.
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