Neue Grundsteuerberechnung - alte Probleme

von | Aktuelles Politik

Finanzbehörde schlägt neue Hebesätze vor

Die Grundsteuerreform nähert sich für Hamburg dem Abschluss. Gestern stellte Finanzsenator Andreas Dressel Beratungsergebnisse der Neuberechnung vor, im Oktober 2024 sollen die Hebesätze, aus denen sich die genaue Höhe der Grundsteuer ab 2025 ergibt, in der Bürgerschaft beschlossen werden.

Trotz der Hebesatz-Vorschläge aus der Finanzbehörde sind die konkreten Veränderungen für die 75 Prozent der Hamburger:innen, die zur Miete wohnen, noch nicht absehbar. Klar ist nur, dass die Mieter:innen die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung letztlich zahlen müssen. Zwar soll das Gesamtsteueraufkommen in Hamburg insgesamt bei derzeit etwa 510 Millionen Euro gehalten werden, jedoch sind Veränderungen für die einzelnen Wohnungen und Grundstücke in Hamburg zu erwarten. So sind etwa für Altbaubewohner:innen durchaus Erhöhungen zu befürchten, während Neubaubewohner:innen auf eine Entlastung hoffen können.

Das grundsätzliche Problem der hohen Belastung der Mietkosten wurde leider von der Politik nicht angegangen. Die Ampel im Bund hätte die Grundsteuer aus dem gesetzlichen Katalog für die Betriebskosten im Rahmen der Reform streichen müssen, damit die Eigentümer:innen ihre Steuern für das Eigentum an den Grundstücken zahlen müssen und nicht die Mieter:innen. Gerade für einen so überhitzen Wohnungsmarkt wie Hamburg wäre eine Entlastung für Mieter:innen notwendig und beträchtlich gewesen. Bei einer 60 m²-Wohnung hätten damit jährlich durchschnittlich etwa 216 Euro eingespart werden können.

Es bleibt zu hoffen, dass der regierende Senat aus Grünen und SPD seinen Genoss:innen aus der Bundespolitik die Dringlichkeit dieser Reform deutlich macht und das Thema nicht auf den nächsten Wahlkampf verschoben wird.

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