Mietpreisbremse in Hamburg erst 2017 wirksam

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Landgericht kippt Mietenbremse in Hamburg. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg vom 29.5.2018 hat das Gericht dem klagenden Mieter erläutert, dass es die Verordnung zur Mietpreisbremse in Hamburg aus dem Jahr 2015 für unwirksam hält. Da der Mietvertrag 2015 abgeschlossen wurde, hat der Mieter keinen Anspruch auf Mietsenkung. Der Grund: die Begründung für die Rechtsverordnung durch den Hamburger sei durch den Hamburger Senat erst am 1. September 2017 veröffentlicht, erst ab da gelte die Mietpreisbremse. Mietverträge, die vorher abgeschlossen wurden unterliegen deshalb keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Miethöhe. Ein folgenreicher Fehler der Hamburger Justiz und Baubehörde und eine Hiobsbotschaft für Hamburgs Mieter*innen, die sich gegen hohe Neuvermietungspreise zur Wehr setzen wollten. Da ist es fast tröstlich, dass das Instrument der Mietpreisbremse aus Sicht von MhM ohnehin so schlecht gemacht wurde, dass es mit seinen zahlreichen Ausnahmefällen und Einschränkungen nur wenigen Mietern etwas bringt.

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