Mietpreisbremse geht anders

von | Politik

... und echter Mieterschutz auch

Die drängenden Probleme auf den Wohnungsmärkten in Großstädten und Ballungsgebieten will die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD offenbar auch diesmal nicht anfassen. Keine der zahlreichen Ausnahmen der Mietpreisbremse sollen gestrichen werden: So soll die Bremse auch weiterhin nicht bei Neubauten und umfassender Modernisierung gelten und wenn die Vormiete schon überhöht war, dann darf das bei einer erneuten Vermietung so bleiben. Wenn Vermieter*innen sich weiterhin auf die zahlreichen Ausnahmen berufen dürfen und keinerlei Bußgeld fürchten müssen, wird und kann die Mietbremse auch in Zukunft nicht funktionieren. Die von den Koalitionären angestrebte Transparenz durch Nennung der Vormiete zu Mietbeginn wird zum Gelingen der Mietpreisbremse nicht nennenswert beitragen können. Auch die anderen angekündigten Änderungen lassen keinen ernsthaften Willen zur Dämpfung der Mietpreise erkennen. Mieterhöhungen wegen Modernisierung sollen lediglich in den Gebieten mit geltender herabgesetzter Kappungsgrenze - hierzu gehört Hamburg – gedeckelt werden. So sollen acht statt bisher elf Prozent der Modernisierungskosten umgelegt werden können. Dabei soll die Erhöhung auf höchstens drei Euro pro Quadratmeter begrenzt sein. Das allerdings ist auch schon viel. Bei einer 70 m² großen Wohnung, deren Kaltmiete bisher sieben Euro pro Quadratmeter beträgt, bedeutet dies eine Steigerung von 490 auf 700 Euro, also um mehr als 40 Prozent. Das können viele Mieter*innen in Hamburg nicht zahlen. Ärgerlich auch, dass die Koalition keine Maßnahmen ergreifen will, um der Bodenspekulation wirksam zu begegnen. Weder soll die Privatisierung öffentlicher Grundstücke beendet werden, noch wurden die Vorschläge von Mieterverbänden zur Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit aufgegriffen.

Liebe Vielleicht-Koalitonäre so lässt sich bezahlbarer Wohnraum nicht erhalten!

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