Mieterhöhungen von Heimstaden: Aufgepasst!

von | Aktuelles Mietrecht

Der Wohnungskonzern Heimstaden versucht zum 1. Dezember 2023 massenweise Mieten im eigenen Bestand zu erhöhen. Dabei kommt es zu massiven Rechtsverstößen. Mietende sollten unbedingt vor einer Zustimmung – die dann nicht wieder rückgängig zu machen ist (!) – rechtlichen Rat einholen.

Bei den Mieterhöhungen nach Mietenspiegel (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, § 558 BGB) fällt als Erstes auf, dass diese alle auf den gleichen Tag datiert sind und im Text teilweise vom Berliner Mietenspiegel die Rede ist, obwohl sich die Wohnung in Hamburg befindet. Ganz offensichtlich sind die Erhöhungsverlangen schnell mit der heißen Nadel gestrickt. Dies ist möglicherweise ein Hinweis auf die in Zeitungen berichteten Finanznöte von Heimstaden und ein Ausdruck davon, dass die Mietenden für Heimstaden Teil eines Massengeschäfts sind, bei dem es um möglichst hohen Profit geht.

Oft anzutreffen sind Verstöße gegen die Kappungsgrenze: In Hamburg darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 % erhöht werden. Bei den aktuellen Heimstaden-Erhöhungen kommt es also darauf an, was man am 1. Dezember 2020 nettokalt gezahlt hat. Wenn die jetzt geforderte Miete 15 % darüber liegt, ist das rechtlich nicht zulässig.
Die Kappungsgrenze ist aber nicht die einzige Begrenzung einer Mieterhöhung nach der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Mietenspiegel, der als Begründungsmittel gewählt wurde, hat unterschiedliche Rasterfelder je nach Baujahr, Größe und Wohnlage der Wohnung. Innerhalb eines solchen Rasterfeldes gibt es eine Spanne und einen Mittelwert. Der Mittelwert ist angemessen für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung ihrer Baualtersklasse. Mehr als der Mittelwert kann nur verlangt werden, wenn eine Wohnung zum Beispiel vergleichsweise gut ausgestattet ist oder besondere Lagevorteile aufweist. In vielen Mieterhöhungsverlangen von Heimstaden scheinen diese gesetzlichen Vorschriften nicht berücksichtigt zu sein.

Heimstaden gehören in Deutschland laut eigener Webseite rund 26.400 Wohnungen. Auch in Hamburg besitzt der Immobilienkonzern ca. 5.000 Wohnungen, er hat den kompletten Wohnungsbestand von Akelius übernommen. Mietende in Berlin haben sich zur Initiative #StopHeimstaden zusammengetan. Sie sind bundesweit vernetzt, auch mit Hamburg. MhM unterstützt die Initiative und hat unter anderem einen Flyer mitentwickelt: https://www.stopheimstaden.org/wp-content/uploads/2023/10/StopHeimstaden-Flyer_Okt23.pdf. Auch in Zukunft werden wir uns dafür einsetzen, solche Rechtsverstöße großer Vermietungen publik zu machen und zu stoppen.

Zurück

Kommentare

Kommentar von Hans |

Auch wir haben von Heimstaden solch eine "sogenannte Miererhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete" am 20.09.2023 erhalten. Und das, obwohl Heimstaden nur 4 Monate nach Übernahme von Akelius sofort die Miete um maximale 15 % zum 01.06.2022 erhöht hat.
Wieder sollte die Miete zum 01.12.2023 erhöht werden. Und wieder um volle 15 %.
Am 26.10.2023 erhielten wir eine "sogenannte Korrektur der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in der die Mieterhöhung vom 20.09.2023 wieder zurückgenommen wurde.
Zusätzlich mit diesem Schreiben erhielten wir eine erneute "sogenannte Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete". Hierdrin wurde die korrigierte korrekte Wohnungsgröße auf die zu große unkorrekte Größe nach oben gesetzt, obwohl Heimstaden uns am 13.07.2022 diese Größe schriftlich bestätigt hat.
Bei allem Respekt: Aber so viele Fehler kann kein großer Wohnungskonzern in so kurzer Zeit machen. Hier stinkt es nach vorsätzlichem Betrug.

Einen Kommentar schreiben

Bitte rechnen Sie 6 plus 5.