Mietenspiegelreform jetzt!

von | Politik

Die im Zuge des Wohngipfels 2018 unter Bundesjustizministerin Barley angekündigte Mietenspiegelreform ist offenbar in der Ressortabstimmung auch unter ihrer Nachfolgerin Lambrecht zum Erliegen gekommen. Das Bundeskabinett und die Länderregierungen hatten sich darauf geeinigt, als ein Mittel gegen die Mietenexplosion in Ballungszentren mehr Bestandsmieten in die Mietenspiegel einfließen zu lassen. Auch wenn die Reform für den neuen Hamburger Mietenspiegel nun definitiv zu spät käme – er wird den Erhebungsstichtag 1. April 2019 haben und Ende des Jahres erscheinen – Mieter*innen in Großstädten brauchen jetzt Schutz!

Bisher ist es so, dass in die Mietenspiegel nur die neu vereinbarten Mieten der letzten vier Jahre einbezogen werden. Ältere Bestandsmieten fließen somit nicht in den Mietenspiegel ein, dafür aber überproportional viele Neuvertragsmieten. Ließe man die Einbeziehung aller gezahlten Mieten einer bestimmten Region zu, so würde ein Mietenspiegel das tun, was er besagt: die ganze Bandbreite der Mieten eines Wohnungsmarktes widerspiegeln. Man darf annehmen, dass damit die Werte im Hamburger Mietenspiegel dann deutlich langsamer ansteigen würden.

Und was tut Hamburg als ein SPD-regiertes Bundesland, das zugleich ein Ballungszentrum ist? Bausenatorin Stapelfeldt hatte auf dem Wohngipfel einer Einbeziehung zumindest der Mieten der letzten sechs Jahre zugestimmt. Das ist wenig, aber immerhin etwas. Insofern möge der Hamburger Senat auf die Reform drängen. Noch besser stünde Hamburg mit einer umfassenden Bundesratsinitiative dar, die endlich auch Schutzmaßnahmen für Bestandsmieter*innen bietet: Kappungsrenze auf 10 % in 5 Jahren senken, gekauften Eigenbedarf verbieten, § 5 Wirtschaftsstrafgesetz reformieren, die Rügepflicht bei der Mietpreisbremse abschaffen, Kündigungsschutz für Mieter*innen erhöhen. Und: Ohne Zustimmung des Bundes ist schon jetzt der Entwurf eines für Hamburg passenden Mietendeckels möglich!

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