Mietendeckel auch für Hamburg

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Wege aus dem Mietenwahnsinn

Berliner Mieter*innen, die mehr als 30 % ihres Einkommens für die Miete aufbringen müssen, können bei den Bezirksämtern die Herabsetzung ihrer Mieten beantragen. Umgekehrt können Vermieter*innen, für die die gedeckelten Mieten eine unbillige wirtschaftliche Härte bedeutet, eine Erhöhung der Mieten bei den Bezirksämtern verlangen. Dauerhafte Verluste auf Vermieterseite oder gar Substanzgefährdung der Gebäude werden hierdurch vermieden. Der Deckel gilt allerdings nur für Gebäude, die vor dem 1.1.2014 errichtet wurden. Für Neubauten ab dem 1.1.2014 bleibt es bei frei vereinbaren Mietpreisen, damit der Wohnungsneubau nicht ins Stocken gerät.

Der Berliner Senat nimmt damit die Sorgen vieler Menschen in den Ballungsgebieten ernst, sich ihre Wohnungen nicht mehr leisten zu können. Er schafft ein wirksames Instrument zur Begrenzung der Mieten. In Hamburg wird seit acht Jahren das Heil im Bauen, Bauen, Bauen gesucht. Daran ändert auch die gestrige Bundesratsinitiative wenig. Bauen allein ist kein Instrument zur Mietbegrenzung, wie sich angesichts der immer noch rasant steigenden Neuvermietungspreise in Hamburg zeigt. Vom Hamburger Senat ist bislang nicht einmal die Bereitschaft zu erkennen, über einen Mietendeckel zu diskutieren. Ende des Jahres erscheint der neue Hamburger Mietenspiegel. Mit einem weiteren Anstieg der Mietpreise ist zu rechnen. Hamburger*innen werden dann schnelle Lösungen erwarten - es wäre sträflich, erst dann - kurz vor den Bürgerschaftswahlen - mit einer Diskussion zu beginnen.

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Kommentar von Stephanie Wiermann |

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