Koalitionsvertrag: Mietenregulierung? Fehlanzeige!
von Sylvia Sonnemann | Aktuelles Politik
Die (große) Koalition aus CDU/CSU und SPD liefert beim Thema Mieterschutz fast nichts. Statt konkreter Verbesserungen stehen schwammige Ankündigungen und unklare Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag. Mieter:innen müssen sich weiter auf steigende Mieten und rechtliche Unsicherheit einstellen.
Die Mietpreisbremse soll um vier Jahre verlängert werden – doch für bestehende Mietverträge sieht der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD keinerlei konkrete Verbesserungen vor: Auch künftig dürfen die Mieten im Bestand alle drei Jahre um bis zu 15-20 Prozent erhöht werden. Eine Absenkung der sogenannten „Kappungsgrenze“ wurde zwar in den vergangenen Jahren von fast allen etablierten Parteien – mit Ausnahme der FDP – immer wieder in Aussicht gestellt. Nun aber findet sich im aktuellen Koalitionsvertrag darüber kein Wort mehr.
Im Gegenteil: Es deutet sich an, dass sogar die vor wenigen Jahren eingeführte Begrenzung der Modernisierungsumlage auf 2–3 Euro pro Quadratmeter zur Disposition steht. Zwar bleibt offen, in welche Richtung die Änderung gehen soll – doch die Formulierung, wonach wirtschaftliche Investitionen angereizt werden sollen, lässt Schlimmes befürchten. Denn das dürfte in erster Linie zulasten der Mieter:innen gehen.
Ein Lichtblick ist der Plan, Verstöße gegen die Mietpreisbremse künftig mit Bußgeldern zu ahnden. Das würde bedeuten, dass der Staat selbst aktiv wird – anstatt wie bisher alles den Mieter:innen zu überlassen, die bei Beschwerden nicht selten mit Kündigungen rechnen müssen. Allerdings: Bevor das Wirklichkeit wird, soll erst einmal eine Expert:innenkommission bis zum 1. Januar 2027 einen Vorschlag erarbeiten. Das bedeutet: Weiter warten – so wie wir es leider schon von der Ampelkoalition kannten.
Ein weiteres „Rosinchen“ versteckt sich am Ende des Kapitels zum Thema Wohnen und Mieten: Die seit über zehn Jahren diskutierte Reform des Kündigungsrechts bei einmaligem Zahlungsrückstand soll nun endlich angegangen werden. Hoffnung macht die Formulierung, dass die sogenannte Schonfristzahlung – also die nachträgliche Begleichung der Schulden, die eine fristlose Kündigung unwirksam macht – künftig auch bei ordentlichen Kündigungen greifen könnte. Leider bleibt auch hier die Formulierung im Vertrag vage, als würde diese Regelung neu eingeführt – obwohl sie längst existiert, wenn auch eingeschränkt.
Wie auch in anderen Bereichen bleibt der Koalitionsvertrag in Sachen Mietenregulierung vage, zahm und enttäuschend. So sollen zwar Indexmieten reguliert werden – doch statt eines längst überfälligen Verbots im Bereich der Wohnraummiete bleibt unklar, was genau geplant ist und in welche Richtung es gehen soll.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben