Halbherzig: Wohnraumschutz bei Ferienwohnungen

von | Politik

Der Senat der FHH möchte stärker gegen die Vermietung von normalen Wohnungen über Portale wie Airbnb, booking.com und andere vorgehen. Die geplanten Maßnahmen werden von MhM grundsätzlich begrüßt. Allerdings reichen sie nicht. Die verbleibenden Möglichkeiten zur Ferienwohnungsnutzung stehen weiter im Gegensatz zu den Interessen von Wohnungssuchenden in Hamburg und tragen zur Marktfähigkeit überteuerter Mieten bei. Denn es geht ja hier nicht um die dauerhafte Untervermietung von Räumen an Untermieter, sondern um die Erzielung von Extrarenditen durch kurzfristige Nutzung als Feriendomizil durch wechselnde Touristen.

Die beschlossene Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes sieht eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen mit einer „Wohnraumschutznummer“ vor. Der Zeitraum, in dem eine Wohnung komplett als Ferienunterkunft vermietet werden darf, wird von bisher sechs auf zwei Monate pro Jahr verkürzt. Bußgelder wegen Gesetzesverstößen und die Zahl der Mitarbeiter werden erheblich erhöht. Allerdings bleibt der Senat auf halben Wege stehen, wenn die Vermietung von bis zu 49% der Gesamtwohnfläche an Feriengäste an 365 Tagen im Jahr möglich sein soll und auch die Vermietung der kompletten Wohnung für bis zu 2 Monate jährlich genehmigungsfrei bleiben soll.

Was der Senat leider nicht sagt: Wohnungsmieter dürfen ohne Genehmigung des Vermieters überhaupt keine Räume an wechselnde Feriengäste über Vermietungsportale vermieten. Mietrechtlich zwingend erforderlich ist dafür nämlich eine Genehmigung des Vermieters. Diese wird wahrscheinlich selten erteilt werden, und wenn überhaupt nur gegen Gewinnbeteiligung des Vermieters. Die Vermietung an Feriengäste über Ferienwohnungsportale ohne die Erlaubnis des Vermieters ist aber - jedenfalls nach Abmahnung - ein Kündigungsgrund. Zudem sind Mieter verpflichtet die erzielten Einnahmen beim Finanzamt anzumelden und zu versteuern, anderenfalls können sie sich sogar strafbar machen. Hier wären deutliche Worte zur Abschreckung wünschenswert gewesen.

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