Großvermieter verpflichten
von Andree Lagemann | Politik
Warum Hamburg eine neue Sozialwohnungsstrategie braucht
So kann es gehen, findet MhM. Eine Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte - GFF - bestätigt weitreichende Möglichkeiten, Sozialwohnungen im Bestand zu schaffen. Mit „Berlin ohne Dach? Zur Zukunft des sozialen Wohnraums in Berlin“ hat die GFF ein Gutachten zur Wohnungsfrage vorgelegt, das auf das Sozialstaatsprinzip setzt und insbesondere bei großem Wohnungsbesitz auch auf Artikel 14 Grundgesetz: „Eigentum verpflichtet“.
In Hamburg gibt es rund 80.000 Sozialwohnungen, aber 650.000 Haushalte, die berechtigt wären, eine Sozialwohnung zu beziehen. Die bisherigen wohnungspolitischen Instrumente wie Mietpreisbremse, Wohngeld und Zweckentfremdungsvorschriften reichen nicht aus. Der Druck auf viele Haushalte, eine bezahlbare Wohnung zu finden, verschärft sich laufend. Besonders betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende und wohnungslose Menschen.
Die GFF macht in ihrem Gutachten den Vorschlag, dass große Wohnungsunternehmen verpflichtet werden sollen, einen Teil ihres Bestands dauerhaft als Sozialwohnungen anzubieten:
* Unternehmen mit mehr als 50 Wohnungen sollen 10 Prozent ihres Bestands sozial vermieten.
* Unternehmen mit mehr als 1.000 Wohnungen sollen sogar 30 Prozent ihres Bestands als Sozialwohnungen bereitstellen.
* Ein Teil dieser Wohnungen soll ausdrücklich für Menschen mit „besonderem Wohnbedarf“ reserviert werden – etwa für wohnungslose Menschen oder Familien in prekären Wohnsituationen.
Nach Berechnungen der Studie könnten so innerhalb von drei Jahren rund 90.000 zusätzliche Sozialwohnungen in Berlin entstehen. Gerade bei großem Wohnungsbesitz sollte die Sozialbindung besonders stark ausgeprägt sein, weil Wohnraum keine gewöhnliche Ware sei, sondern Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben. Für Hamburg dürfte dieser Ansatz ebenfalls einige tausend Wohnungen erschwinglich machen. Bitte prüfen und nachmachen, lieber Hamburger Senat!
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