Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück?

von | Politik

Bundesregierung zur Mietrechtsreform

Die Bundesregierung hat den Kabinettsentwurf zur Änderung des Wohn- und Geschäftsraummietrechts gestern, am 29. April 2026, verabschiedet. MhM sieht diesen kritisch.

Ein zentraler Punkt der Reform betrifft den Möblierungszuschlag. Während der ursprüngliche Referentenentwurf eine pauschale Obergrenze von 5 % der Nettokaltmiete vorsah, wurde dieser Wert auf 10 % verdoppelt. Zudem wurde die geplante strikte Ausweisungspflicht im Mietvertrag gelockert. War zunächst vorgesehen, dass ein Zuschlag nur bei expliziter Nennung im Vertrag zulässig ist, sieht der aktuelle Entwurf nun vor, dass Vermieter die Möglichkeit erhalten, diesen Zuschlag auch nachträglich auszuweisen. Transparenz bei Vertragsschluss? Fehlanzeige.

Auch bei den Indexmieten wurden die Stellschrauben neu justiert. Die Regelung sieht nun vor, dass jährliche Mieterhöhungen bis zu einer Grenze von 3 % des Verbraucherpreisindexes ohne Weiteres möglich sind. Übersteigt die Inflation diese Marke, können Vermieter zusätzlich die Hälfte der darüber hinausgehenden Steigerung geltend machen. Konkret bedeutet dies bei einer fiktiven Inflationsrate von 6 %, dass die Miete um insgesamt 4,5 % steigen darf – zusammengesetzt aus dem 3 %-Basissatz und der Hälfte der verbleibenden 3%igen Steigerung. Also nur ein kleiner Deckel mit Hintertür, das wird die Mietenden in Hamburg nicht vor weiter stetig steigenden Mieten schützen.

Bei Mietverhältnissen zum vorübergehenden Gebrauch, inzwischen ein riesiges Problem in Hamburg, die oft zur Umgehung der Mietpreisbremse genutzt werden, hat die Koalition die 6-Monatsgrenze des Referentenentwurfs wieder aufgeweicht. Sie wird auf bis zu acht Monate erhöht. Jede Ausweitung dieses Zeitraums birgt die Gefahr, dass regulärer Wohnraum weiterhin als teurer Wohnraum zum "Vorübergehenden Gebrauch" zweckentfremdet wird.

In unserem Blogbeitrag vom 13. März 2026 hatten wir den Referentenentwurf "halbherziges Reförmchen" genannt, nun ist das Reförmchen weiter verwässert worden. Wirksamer Mieterschutz sieht anders aus!
Der Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren, in dem über mögliche weitere Anpassungen entschieden wird. Wir halten Sie und euch über die weiteren Entwicklungen und die finale Umsetzung der Gesetzesänderung auf dem Laufenden.

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