Corona-Kündigungsschutz nicht verlängert

von | Politik

MhM appelliert an Hamburgs Vermieter*innen

Die Bundesregierung hat den sog. Corona-Kündigungsschutz nicht verlängert. Nach der bis 30.6.2020 geltenden Regelung dürfen Vermieter*innen nicht wegen coronabedingter Mietschulden aus dem Zeitraum April bis Juni 2020 kündigen. Das ist nun vorbei. Wer also die Miete nicht zahlen kann – weil als Angestellte*r in Kurzarbeit oder Selbstständige*r die Einkünfte weggebrochen sind – muss mit einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs rechnen.

MhM kristisiert, dass ein back normal nicht erzwungen werden kann, indem man Schutzgesetze abschafft. Die Menschen haben sich von den Pandemie Folgen noch nicht annähernd erholt und nun droht neben Einkommensverlusten auch noch der Verlust der Wohnung. Wer sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, sollte sich nicht scheuen, öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Außerdem sollte schnell das Gespräch mit dem/der Vermieter*in gesucht werden. Bei beiden Schritten unterstützt MhM seine Mitglieder.

MhM appelliert an die Wohnungsunternehmen, großherzig mit Mieter*innen umzugehen, die Zeit benötigen, die volle Miete zu stemmen. Sie bittet Vermieter*innen, von Kündigungen abzusehen und Stundungsvereinbareungen zu treffen, um die Situation nicht noch durch Kündigungen zu verschlimmern.

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