CORONA - Infos für Mieter*innen: Miete zahlen mit staatlicher Hilfe

von | Aktuelles Mietrecht

Aufgrund der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie müssen viele Menschen aktuell mit geringeren finanziellen Mitteln zurechtkommen. Um Lebensunterhalt und Wohnkosten abzusichern, wurde das „Sozialschutz-Paket“ beschlossen. Hier eine kleine Orientierungshilfe, welche staatlichen Hilfen es gibt und wie und wo Sie diese beantragen können.

Was hilft mir, wenn ich meine Lebenshaltungskosten gerade noch so decken kann, aber es nicht ganz reicht, um meine Miete komplett zu zahlen?

Wohngeld: Wohngeld ist ein reiner Zuschuss zur Miete. Auch wer über Vermögen verfügt (bis zu 60.000 € für die erste, bis zu 30.000 € für jede weitere Person im Haushalt), kann Anspruch auf Wohngeld haben.

Anträge können Sie einreichen bei der Wohngeldstelle Ihres Bezirksamtes. Mehr Infos, Antragsformulare sowie einen Online-Wohngeldrechner zur Auslotung Ihrer Ansprüche finden Sie unter www.hamburg.de/wohngeldrechner.

  • Die Bearbeitung der Anträge soll zur Zeit rasch und unbürokratisch stattfinden:
    - ein formloser Antrag per Mail oder Telefon und wenige Nachweise reichen aus.
    - Eine umfassende Prüfung von Vermögen findet vorerst nicht statt.

Was hilft mir, wenn ich meine Lebenshaltungskosten nicht mehr decken und damit auch meine Miete nicht mehr zahlen kann?

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: Kosten für Lebensunterhalt und Miete werden vom Staat getragen oder bezuschusst.

Wenn Sie erwerbsfähig, aber aktuell erwerbslos sind, können Sie ALG II (Hartz IV) beim Jobcenter beantragen. Unter https://team-arbeit-hamburg.de finden Sie Antragsformulare und Infos, eine Hotline für Fragen ist unter 0800 45555 23 geschaltet.

Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind (zum Beispiel wenn Sie chronisch krank oder Rentner*in sind), können Sie Sozialhilfe/Grundsicherung beim Fachamt für Grundsicherung und Soziales Ihres Bezirksamtes beantragen. Erste Infos dazu zum Beispiel hier.

  • Die Bearbeitung der Anträge soll rasch und unbürokratisch stattfinden. Wer bis zum 30. Juni 2020 den Antrag stellt, kann für sechs Monate ein vereinfachtes Verfahren in Anspruch nehmen:
    - Wegfall der Vermögensprüfung und -anrechnung (Vermögensgrenze wie beim Wohngeld).
    - Mietkosten werden in voller Höhe anerkannt, die bisherigen Obergrenzen fallen für Neuantragsteller*innen weg.
    - Leistungen können auch für Nachzahlungsforderungen von Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten beantragt werden.

Was mache ich, wenn ich nicht genau weiß, ob ich Wohngeld oder ALG II beanspruchen kann?

Warten Sie nicht, bis eine Stelle den Antrag abgelehnt hat, um sich dann an die andere zu wenden, sondern stellen Sie beide Anträge gleichzeitig: Die Zuwendung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Bei Fragen zu Wohngeld/ Hartz IV im Zusammenhang mit der Miete können sich MhM-Mitglieder gerne telefonisch an uns wenden. Sie erreichen uns hierzu donnerstags von 9 – 13 Uhr und freitags von 11 - 13 Uhr unter 040 431 394 33 oder Sie schreiben eine Mail an wohngeld@mhmhamburg.de.

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