CORONA - Infos für Mieter*innen: Ansteckungsgefahr vermeiden
von Andree Lagemann | Aktuelles Mietrecht
Muss ich Handwerker in die Wohnung lassen?
Reparaturmaßnahmen müssen Mieter*innen in ihrer Wohnung zur Zeit nur dulden, wenn diese dringend notwendig sind. Das gilt zum Beispiel bei einem größeren Wasserschaden oder akutem Rattenbefall. Alle Maßnahmen, die ohne oder unerhebliche Verschlimmerungen des Mangels aufschiebbar sind , können Mieter *innen unter Hinweis auf Corona ablehnen. Das betrifft beispielsweise Malerarbeiten oder das Aufmaß für geplante Fenstermodernisierungen. Auch der Einbau von Rauchwarnmeldern kann bis nach der Pandemie warten. MhM empfiehlt, pragmatisch mit der Situation umzugehen. Bei einer größeren Wohnung können sich Mieter*innen ohne großen Aufwand mit genügend Abstand zum Handwerker in der Wohnung bewegen, in einer 1-Zimmer-Wohnung dürfte das hingegen regelmäßig nicht möglich sein.
Dürfen Nachmietinteressent*innen oder Vermieter*innen meine Wohnung besichtigen?
Die Gesundheit der Mieter*innen geht vor: Wer zur Risikogruppe gehört, kann die Besichtigung vor Auszug/bei Verkauf derzeit ablehnen. Bei allen anderen Mieter*innen werden in den Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist Einzelpersonen mit den entsprechenden Schutzvorkehrungen und gebührendem Abstand in die Wohnung kommen dürfen. Vielleicht ist es auch möglich, dem Vermieter Fotos oder ein Video von der Wohnung zu schicken.
Wie komme ich an Betriebskostenbelege?
Normalerweise müssen Mieter*innen die Vermieter*innen oder die Verwaltung aufsuchen, um die Belege für Grundsteuer, Müll und Co. einzusehen und die Betriebskostenabrechnung überprüfen zu können. Während der Dauer der behördlichen Auflagen in der Coronakrise ist die persönliche Einsichtnahme nicht möglich, die meisten Verwaltungsbüros sind zur Zeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Daher steht Mieter*innen ein Anspruch auf Übersendung der Belege per E-Mail oder Post unter Übernahme der Kopierkosten zu. Auch hier empfiehlt MhM eine pragmatische Vorgehensweise: Nicht um Hergabe sämtlicher Belege für alle Betriebskostenpositionen bitten, sondern lediglich Belege für Positionen anfordern, die auffällig hoch erscheinen.
Kommentare
Kommentar von Elke Brinkmann |
Guten Tag,
Wir gehören zur Corona Risikogruppe,krank und über 60 Jahre. Geimpft.
Vor ca 3 Jahren wurden Legionellen erfolgreich mit einer kompletten Durchspülung beseitigt.
Jetzt haben sich Handwerker für eine Stangationsbeprobung angemeldet.
Für jeden Wasserhahn.
Ein Rundschreiben gab es nicht,das nicht geduscht werden darf.
Mir ist bekannt,das es diesbezüglich amtliche Vorgaben gibt.
Aber auch in der Pandemie,wo die Infektionen wieder steigen ?
Wir möchten den Handwerker nicht so gerne in die Wohnung lassen,wo auch geimpfte Personen sich anstecken können.
Was ist,wenn der Handwerker aus einer Quarantäne Wohnung kommt,was im Vorfeld nicht geprüft wurde ?
Hat die Stangationsbeprobung nicht Zeit bis nach der Pandemie ?
Vielen Dank
E. B.
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