CO2-Abgabe für Heizenergie: unsozial und wirkungsarm

von | Politik

Schon im laufenden Jahr müssen Mieter*innen mit ganz erheblichen Steigerungen bei den Heizkosten rechnen. Nachdem das Bundeskabinett die hälftige Kostenteilung der CO2-Abgabe zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen vorsah, setzte die CDU ganz im Sinne der Vermieterverbände und der Immobilienlobby durch, dass die Mieter*innen allein die Kosten tragen.

Seit dem 1. Januar 2021 wird eine zusätzliche Abgabe auf Sprit und Heizenergie erhoben: die CO2-Abgabe. Pro Tonne CO2 werden 25 Euro fällig – bis zum Jahr 2026 soll dieser Preis auf bis zu 65 Euro steigen. Durch die Preissteigerung soll erreicht werden, dass die Menschen weniger Auto fahren und weniger heizen. Schätzungen gehen davon aus, dass bei einer 70m² Wohnung mit Gasheizung je nach Sanierungsstand zwischen 52 Euro und bis zu 95 Euro Mehrkosten anfallen.

Allerdings heizt ja niemand zum Spaß. Viele Menschen haben einen gesteigerten Wärmebedarf - vor allem Ältere, Kranke oder Säuglinge. Wer bei sich noch Einsparpotential sieht, gut - jetzt wäre mit Sicherheit der richtige Zeitpunkt die Heizung runterzudrehen. Aber eine im Winter warme Wohnung ist kein Luxus und darf es auch nicht werden.

Dabei ist die Umlage der CO2-Abgabe auf die Mieter*innen nicht nur unsozial, sondern führt auch dazu, dass die Verteuerung ihre angestrebte Wirkung verliert: Ob Mieter*innen in ihrer Wohnung die Heizung auf- oder abdrehen spielt für die benötigte Heizenergie nur eine untergeordnete Rolle. Denn wie viel überhaupt geheizt werden muss, hängt – neben der Lage der Wohnung innerhalb des Hauses – in erster Linie davon ab, in welchem energetischen Zustand sich Gebäude und Heizung befinden. Ist die Fassade wärmegedämmt? Wie alt ist die Heizungsanlage und womit wird überhaupt geheizt? In welchem Zustand befinden sich Dach und Fenster? Alles Umstände, auf welche Mieter*innen so gut wie keinen Einfluss haben – Eigentümer*innen hingegen schon.

Um tatsächlich wirksam zu sein, muss die CO2-Abgabe daher den Vermieter*innen auferlegt werden. Nur diese können die erforderlichen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchführen, welche zu einer merklichen Absenkung des Verbrauchs führen. Die schon im Kabinett abgestimmte hälftige Teilung wäre das Mindeste gewesen, um den gewünschten Effekt, nämlich eine Ausstoß-Minimierung zu erzielen - und es wäre sozial gerechter gewesen. Bitte beim Wählen im Hinterkopf behalten!

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