Bundesratsreform der Mietpreisüberhöhung § 5 WiStG
von Sylvia Sonnemann | Politik
Bei der Anhörung: Canan Bayram MdB, Hanna Steinmüller MdB, Mietrechtsexpert:innen RA Benjamin Raabe und Eve Raatschen (MhM)
Mietrechtsexpertin Eve Raatschen setzte sich für MhM am vergangenen Montag im Rechtsausschuss des Bundestages für eine Reform der Mietpreisüberhöhungsvorschriften und damit eine Wiederbelebung des § 5 WiStG ein.
Einige werden sich erinnern. Bis zur Jahrtausendwende konnte man effektiv etwas gegen überhöhte Mietforderungen unternehmen. Vermieter:innen, welche die enge Wohnungsmarktlage ausnutzten und Mieten verlangten, die mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wurde Einhalt geboten. MhM hat damals sehr erfolgreich Mieten absenken können. Doch der Paragraph wurde vom Bundesgerichtshof so strikt ausgelegt, dass Mieter:innen die volle Last dafür aufgebürdet bekamen, das Ausnutzen eines geringen Angebotes zu beweisen. Reformbestrebungen gab es einige und jetzt hat der Bundesrat einen Reformvorschlag unterbreitet. Das Ausnutzen soll nicht mehr bewiesen werden, nur das geringe Angebot auf dem Wohnungsmarkt muss dargelegt werden.
Eve Raatschen hat dezidiert dargelegt, dass es neben der komplizierten Mietpreisbremse wieder ein Mietsenkungsinstrument geben muss, das überhöhte Mieten staatlicherseits verbietet. Mieter:innen und Vermieter:innen sollen darüber nicht nur zivilrechtlich streiten. Außerdem gilt die Mietpreisbremse nur bei Neuvermietungen und weist zu viele Ausnahmen auf. Eine bessere Bekämpfung überhöhten Mieten, auch der vielen völlig entkopplten Indexmieten ließe sich mit der geplanten Reform des § 5 WiStG erreichen.
Einige der geladenen Sachverständigen sahen es genauso. Ob die Reform kommt, muss abgewartet werden, denn alle Mietrechtsreformen – einschließlich der explizit in der Koalitionsvereinbarung versprochenen Reformen dieser Legislaturperiode – lassen auf sich warten.
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