Bundeskartellamt moniert

von | Politik

Ablesekosten für Heizung und Wasser begrenzen.

Die hohen Kosten für das Erfassen von Heiz- und Wasserverbräuchen in Mietwohnungen sind den Betriebskostenberatern von Mieter helfen Mietern schon lange ein Dorn im Auge. Die Erfassung ist notwendig, um den jeweiligen Kostenanteil der einzelnen Mieter an den Gesamtkosten im Haus berechnen zu können. Für Mieter sind diese Kosten jedoch meist nicht nachvollziehbar. Das Bundeskartellamt hat dies neben weiteren Aspekten jetzt beanstandet.

Für die Verbrauchserfassung durch die Ablesefirmen wie Techem, Ista und Co. entstehen regelmäßig hohe und ständig steigende Kosten. Für Mieter ist nicht ansatzweise nachvollziehbar, wie sich diese Kosten zusammensetzen, warum sie gezahlt werden müssen und ob sie überhaupt erforderlich sind. In den Abrechnungen wird z. B. üblicherweise nicht einmal unterschieden zwischen Geräte- und Personalkosten. Da Vermieter zwar zur verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet sind, die Ablesekosten aber zu 100 Prozent auf die Mieter umlegen können, hatten die wenigen am Markt tätigen Firmen bislang keine Probleme, ihre hohen Kosten und die extrem langen Vertragslaufzeiten am Markt durchzusetzen. Gezahlt haben die Mieter.

Das Bundeskartellamt hat nun festgestellt, dass es tatsächlich quasi keinen Wettbewerb in diesem Bereich gibt, da wenige Unternehmen den Markt beherrschen. Nur 5 Firmen (u.a. Techem, Brunata, Ista) dominieren mit über 70 Prozent Anteil den Markt, der ein Gesamtumsatzvolumen von knapp 1,5 Mrd. Euro jährlich hat. Das Bundeskartellamt empfiehlt daher den Erlass eines Gesetzes, um die Kostentransparenz der Messdienstleistung für Wohnungsmieter zu erhöhen und den Wettbewerb der Anbieter untereinander zu verstärken. Zudem sollten Informationsrechte und Ausschreibungspflichten sowie einheitliche Eichfristen und Erfassungssysteme geschaffen werden. MHM begrüßt den Vorstoß des Bundeskartellamtes und hofft, dass die Politik die Empfehlungen spätestens nach der Bundestagswahl im September aufgreift, damit Wohnungsmieter nicht länger durch überhöhte Kosten für die Ablesung belastet werden.

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