Extra-Beratungstag zur Mietpreisbremse am 24. März 2020

von | Aktuelles Mietrecht

Die Mietpreisbremse ist ein Instrument zum Schutz von Mieter*innen bei Abschluss eines neuen Mietvertrages. Vorgesehen ist, dass eine neu vereinbarte Nettokaltmiete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Übersteigt die verlangte Miete diese Grenze, besteht ein Anspruch auf Absenkung – wenn nicht eine der leider umfangreichen Ausnahmeregelungen greift.

Ermöglicht wurde die Mietpreisbremse durch die zum 1. Juni 2015 neu eingeführten §§ 556 d bis g des Bürgerlichen Gesetzbuches. Auf bundesrechtlicher Ebene wurde hierdurch die Grundlage geschaffen, um in Gebieten mit angespannten Wohungsmärkten Verordnungen zur Begrenzung der Miete bei Neuvermietung zu erlassen. Zuständig für solche Verordnungen sind hiernach die Länder, d.h. in Hamburg der Senat. Bei uns in Hamburg wurde zwar zum Juli 2015 eine Mietpreisbegrenzungsverordnung erlassen. Das Hamburger Landgericht hielt diese aber für unwirksam, so dass erst ab dem 3. Juli 2018 - dem Zeitpunkt des Neurerlasses der Hamburger Mietpreisbremsenverordnung - erfolgversprechend gegen zu hohe Mieten vorgegangen werden kann. Zum 1. Januar 2019 traten noch strengere Aukunftspflichten in Kraft.

Doch zum Juni 2020 droht der Mietpreisbremse das Aus, da die bundesgesetzliche Regelung auf fünf Jahre befristet ist. Dies hat die Bundesregierung zum Anlass genommen und die bestehende bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage nicht nur um 5 Jahre verlängert, sondern auch verschärft. Während eine Rückforderung der überzahlten Mieten bisher erst ab dem Zeitpunkt der Rüge möglich war, sieht die neue Regelung nun eine Rückwirkung von bis zu zweieinhalb Jahren vor. Der Bundestag hat diese Neuregelung zum 14. Februar 2020 beschlossen.

Was bedeutet das für Hamburg? Die für Hamburg geltende Mietpreisbremsenverordnung muss nun dringend verlängert werden. Hier ist der neue Senat gefragt. Bis zur Einführung eines Mietendeckels nach Berliner Vorbild stellt die Mietpreisbremse für Hamburg die einzige Möglichkeit zur wirksamen Preisbegrenzung bei Neuvermietungen dar. Bei den horrenden Neuvertragsmieten darf Hamburg diese Möglichkeit nicht verpassen!

Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie nach dem 3. Juli 2018 einen neuen Mietvertrag abgeschlossen haben, sollten Sie diesen unbedingt von unseren Mietrechtsexpert*innen überprüfen lassen. In unseren Beratungen stellen wir fest, dass wir insbesondere aufgrund der ab dem 1. Januar 2019 geltenden Neuregelungen immer mehr Fälle haben, in denen sich unsere Mitglieder erfolgreich auf einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse berufen und ihre Miete absenken können. Deshalb:

Mieten bremsen jetzt! Wir bieten für unsere Mitglieder und alle, die es werden wollen, am 24. März 2020 von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr einen Extra-Beratungstag zur Mietpreisbremse an. Ihren persönlichen Prüftermin können Sie ab sofort unter Tel. 040 431 394-0 vereinbaren.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte rechnen Sie 9 plus 2.