Die Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine ist seit Februar 2022 ein häufiger Grund für die Bitte um eine Untermieterlaubnis. Das Amtsgericht München hat nun in einem erschreckenden Urteil die Auffassung vertreten, dass der Wunsch, Flüchtende – zum Beispiel aus der Ukraine – aufzunehmen, kein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung darstellt. Wir halten das für ein Fehlurteil.
Energie wird immer teurer. Damit Mieter*innen ein Stückchen unabhängiger vom Stromkonzern werden, können am Balkon steckfertige Kleinst-Photovoltaik-Anlagen installiert werden.
... fällt nicht unter die Betriebskosten und ist damit nicht von den Mieter:innen zu zahlen. Das entschied letztinstanzlich der Bundesgerichtshof am 11. Mai 2022 (Az. VIII ZR 379/20).