Eine erhebliche Verschattung und Verdunkelung durch einen Neubau im Innenhof kann zur Mietminderung berechtigen. Das Landgericht Hamburg hat einem MhM-Mitglied die bereits beim Amtsgericht festgestellte Mietminderung bestätigt (Urteil vom 18.12.2025- Az. 334 S13/22).
Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 19.1.2026 (Az.70 C 79/24) gibt Mietenden Rückenwind beim Auszug: Denn häufig gibt es Streit darum, ob Mieter ihre Wohnung renovieren müssen.