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Große Wohnungsunternehmen in Gemeineigentum

Von | Aktuelles Politik

Nach Artikel 15 Grundgesetz ist es rechtlich möglich, große Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Zu diesem für Mieter*innen erfreulichen Schluss kommt die Expertenkommission zum erfolgreichen Volksentscheid von "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" (DWE) 2021 in Berlin. Dabei geht es um Wohnungsunternehmen ab 3000 Wohnungen wie zum Beispiel die Deutsche Wohnen.

Foto: Jana Legler, DWE (Ausschnitt)

Keine Profite mit Boden & Miete: "Tafelsilber" nicht mehr verscherbeln

Von | Politik Pressemitteilungen

Hamburgische Landesverfassung geändert: Ein Verkaufsverbot für städtischen Grund und Boden und die Schaffung, Erhaltung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen als Staatsziel hat die Bürgerschaft am 13. April 2023 beschlossen. Damit ist die Einigung mit den beiden Volksinitiativen „Keine Profite mit Boden & Miete!“ umgesetzt.