Zum 1. Juni 2019 tritt eine neue Fachanweisung der Sozialbehörde in Kraft, die nur scheinbar eine Erhöhung der Mietobergrenzen enthält. Die Mietobergrenze steigt z.B. für einen Ein-Personen-Haushalt um 14 €; jedoch sind in der neuen Obergrenze von 495 € jetzt auch Wasserkosten eingepreist, die ...
Zum Jahresanfang ist die Mietpreisbremse nachgeschärft worden. Mieter*innen sollten im Jahr 2019 abgeschlossene Mietverträge jetzt überprüfen lassen. Einen ersten Anhalt gibt der kostenlose MhM-Mietpreis-Check.