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Große Wohnungsunternehmen in Gemeineigentum

Von | Aktuelles Politik

Nach Artikel 15 Grundgesetz ist es rechtlich möglich, große Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Zu diesem für Mieter*innen erfreulichen Schluss kommt die Expertenkommission zum erfolgreichen Volksentscheid von "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" (DWE) 2021 in Berlin. Dabei geht es um Wohnungsunternehmen ab 3000 Wohnungen wie zum Beispiel die Deutsche Wohnen.

Foto: Jana Legler, DWE (Ausschnitt)

Achtung: Anmietungsbetrug

Von | Aktuelles

MhM warnt vor neuer Betrugsmasche: Kontaktlose Besichtigung per Schlüsselkasten, Telefonate mit dem Mitarbeiter der Hausverwaltung, eine überzeugende Website nebst Handelsregistereintrag – das sind die Elemente, die bei mehreren MhM bekannt gewordenen Betrugsfällen übereinstimmen. Am Ende werden einige Tausend Euro gezahlt, eine Wohnung gibt es nicht!