Die Verjährungfrist für Auskunftsansprüche bei der Mietpreisbremse beginnt erst mit dem erstmaligen Auskunftsverlangen der Mietenden. Für alle Mieterinnen und Mieter in Hamburg, die seit dem 10.7.2018 eine Wohnung angemietet haben, hat der Bundesgerichtshof diese erfreuliche Entscheidung getroffen.
Nach Artikel 15 Grundgesetz ist es rechtlich möglich, große Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Zu diesem für Mieter*innen erfreulichen Schluss kommt die Expertenkommission zum erfolgreichen Volksentscheid von "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" (DWE) 2021 in Berlin. Dabei geht es um Wohnungsunternehmen ab 3000 Wohnungen wie zum Beispiel die Deutsche Wohnen.
MhM warnt vor neuer Betrugsmasche: Kontaktlose Besichtigung per Schlüsselkasten, Telefonate mit dem Mitarbeiter der Hausverwaltung, eine überzeugende Website nebst Handelsregistereintrag – das sind die Elemente, die bei mehreren MhM bekannt gewordenen Betrugsfällen übereinstimmen. Am Ende werden einige Tausend Euro gezahlt, eine Wohnung gibt es nicht!