Mietpreisbremse

von | Mietrecht

Zum Jahresanfang ist die Mietpreisbremse nachgeschärft worden. Mieter*innen sollten im Jahr 2019 abgeschlossene Mietverträge jetzt überprüfen lassen. Einen ersten Anhalt gibt der kostenlose MhM-Mietpreis-Check. Liegt die geforderte Miete mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, dann müsste sich im Mietvertrag eine Begründung des Vermieters finden lassen. Ohne einen solchen Hinweis stehen die Chancen sehr gut, die Miete zu senken. Die Hinweispflicht ist neu ins Gesetz aufgenommen worden. Selbst wenn sich ein Hinweis findet, z.B. darauf, dass die Vormiete schon höher lag, dann kann über ein Auskunftsrecht nachgehakt werden. Da erst ab Rüge überhöhte Mietzahlungen enden, sollten Mieter*innen jetzt online den MhM-Mietpreis-Check nutzen.

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