Neue Regeln für Unterkunftskosten

von | Mietrecht

Zum 1. Juni 2019 tritt eine neue Fachanweisung der Sozialbehörde in Kraft, die nur scheinbar eine Erhöhung der Mietobergrenzen enthält. Die Mietobergrenze steigt z.B. für einen Ein-Personen-Haushalt um 14 €; jedoch sind in der neuen Obergrenze von 495 € jetzt auch Wasserkosten eingepreist, die laut Angabe der Sozialbehörde 18,50 € betragen - faktisch also eine Senkung der Obergrenze um 4,50 €. Zu den hingegen positiven Klarstellungen zählt beispielsweise, dass Leistungsempfänger, die mit ihren unter 25-jährigen Kindern zusammen leben, die selbst nicht bedürftig sind, mit diesen keine Leistungsgemeinschaft bilden. Unbefriedigend bleiben weiterhin viele Fragen rund um die Angemessenheit von Mieten, Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten.

Sollten Sie betroffen sein und Fragen haben, so suchen Sie bitte im Zweifel immer unsere Beratung Wohnen unter Hartz IV, mittwochs 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr in der Bartelsstraße 30 auf.

Der Link zur neuen Dienstanweisung:
https://www.hamburg.de/contenblob/8333700/ef50da6c841d2c788c88b34dc6b96464/data/fasbdii-22-kdu-00.pdf

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